Das Frauenleben in Afrika und in der afrikanischen Diaspora

Djibuti

FGM in Djibuti:

Die weibliche Genitalverstümmelung ist in Djibuti sehr verbreitert. 90 bis 98 % der weiblichen jungen Bevölkerung ist von dem Typ II (Exzision) und Typ III (Infibulation) betroffen. Die Ethnien der Issa und Afar machen die Mehrheit der djiboutischen Bevölkerung aus. 41% ihrer Mädchen unter 5 Jahren und 95% der unter 10-jährigen sind betroffen. Die Infibulation wird von den Issa und Afar am meinsten praktiziert und die Exzision vorwiegend von den Yemini.
Die Praxis der FGM wird in Djibuti religös (Islam) begründet, obwohl im Koran kein Hinweis darauf zu finden ist.
Trotz der tiefen langen kulturellen und gesellschaftlichen Verankerung von FGM initierten junge Frauen am Anfang der Achtziger Jahren eine Diskussionsrunde mit dem Ziel FGM abzuschaffen.
1987 wurde ein Nationalkomitte mit Mietgliedern aus Gesundheitsministerium, Justizministerium und Bildungsministerium sowie von UNFD ("Union Nationale des Femmes de Djibouti")berufen um die Praxis der FGM abzuschaffen. Dieses Komittee arbeitet unter der Schirmherrschaft von UNFD.
Die ADEPF (Association pour lŽEquilibre et la Promotion de la Famille) ist eine lokale NGO, die die lokale Bevölkerung über die schädlichen Folgen von FGM informiert. Zusammen mit anderen internationalen NGOs (Red Sea Team International, Caritas, UNICEF, UNFPA:United Nations Population Fund) arbeiten sie mit dem Gesundheitsministerium zusammen, um diese Praxis im Land zu beenden, durch Aufklärungs- und Bildungsveranstaltungen und Filmproduktionen über die Situation in Djibouti. Sie organisieren Seminare, Workshops und Training für religiöse Führern, traditionelle Heiler, Mütter, Väter.
Medien werden auch genutzt um die Menschen zu sensibilisieren. So sind Posters gegen FGM überall im Land zu finden. Zeitungen, Radios und Fernseher berichten über die schädlichen Folgen der Praxis. Eine hohe Hürde in diesen Aufklärungskampagnen ist die hohe Analphabetismusrate. Die NGO ADEPF berichtet, dass 72% der Frauen in Djibuti Analphabetinnen sind. Folglich benutzen die NGOs UNFPA, UNFD, Caritas, Red Sea Team International und andere Gruppen Straßen-Lehrer, Geschichten-Erzähler und anderen Formen der Kommunikation, die mehr mit der mündlichen Tradition in der djibutischen Gesellschaft vereinbart sind, um ihre Informationen zu verbreitern.
Gesetzlich gesehen wird FGM unter dem Art. 333 des Penal Code vom April 1995 mit Gefängnis und Geldstrafe bestraft.
Quelle:
UNHCR 2001

Verhältnis Männer/Frauen: 1,06
In Djibouti kommen auf 100 Frauen, 106 Männer.

Lebenserwartung Männer/Frauen:
41.83 / 44.44

Anteil Frauen im Parlament: 10,8 %


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Frauenrechte:
  • Gewalt gegen Frauen

  • Mehrere Menschenrechtsorganisationen bestätigen, dass häusliche Gewalt gegen Frauen in Djibouti von der Gesellschaft und von den Frauen selbst toleriert wird. Das Thema ist ein kulturelles Tabu. Betroffene Frauen beschwerden sich nicht aus Angst vor sozialem Druck.
    Djibuti hat im Februar 2005 das Maputo-Protokoll (Fraunrechtportokoll) unterschrieben, und hat sich damit verpflichtet eine Reihe von Frauenrechte zu beschützen insbesondere die Abschaffung von Gewalt gegen Frauen. Es ist jedoch nicht bekannt ob dieses Protokoll im Land beachtet wird.
    Seit Dezember 1998 ist Djibuti ebenso Teilnehmer der CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women). Es gibt jedoch keine Informationen über die Implementierung von CEDAW im Land.
    Quelle:
    UNHCR 2007