Das Frauenleben in Afrika und in der afrikanischen Diaspora

Benin

Verhältnis Männer/Frauen: 0,98
In Benin kommen auf 100 Frauen, 98 Männer.

Lebenserwartung Männer/Frauen:
50.25 / 51.39

Anteil Frauen im Parlament: 7,2%
FGM in Benin:
In Benin sind 30 bis 50 % der weiblichen Bevölkerung von der Praxis der Genitalverstümmelung betroffen. Hier wird der Typ II (Excision) praktiziert. Die Praxis ist im Norden des Landes verbreitert besonders in den Department Atacora, Borgou, Zou und Alibori. Auch in einigen Gemeinschaften im südlichen Department Oueme. Die am häufigsten betroffenen ethnischen Gruppen sind die Bariba, Peul, Boko, Baatonau, Wama and Nago. Die Wama und die Peul (Fulani) haben erst die Praxis in Atacora verbreitert.
Die Regierung hat sich zum Ziel gesetzt die Praxis der FGM in Benin zu eliminieren. So werden mehreren Aufklärungsaktivitäten für Gesundheitsarbeiter (health workers) organisiert,um das breite Publikum über die schädlichen Folgen zu informieren.
Die IAC (1982 gegründet) ist die führende NGO im Kampf gegen FGM in Benin. Ihre Gründerin, Frau Isabelle Tevoedjre, eine gebürtige Beninin und Frau des Planning-Ministers, hat mindestens 20 Jahren für die Kampagne gegen FGM in Afrika gearbeitet. Die Organisation fokussiert ihre Aktivitäten in den meist isolierten ruralen Gegenden des Norden. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, in Kollaboration mit dem Ministerium für Gesundheit und Soziales von Benin, FGM bis zum Jahr 2015 vollständig abzuschaffen.
2 anderen lokale NGOs, "Le Levier du Développement" und "Dignité Feminine", sind auch aktiv gegen FGM in dem Department Zou und in anderen Regionen im Norden des Landes. Im Januar 2000, konnte "Dignité Feminine" 60 Messer von den Beschneiderinnen im Norden Benin zurück sammeln, die freiwillig auf das Praktizieren vom FGM verzichteten. Die NGO konnte im Verlauf berichten, daß sich die Situation in dem Department Collines sich verbessert hatte.
Seit 2003 ist die weibliche Genitalverstümmelung in Benin geseztlich verboten und wird mit Gefangnis von 6 Monaten bis 5 Jahren und Geldstrafe von 100.000 bis 6 Millionen FCFA bestraft.
Quelle:
UNHCR 2001
www.ipu.org/wmn-e/fgm-prov-b.htm
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